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#1 (Beitragslink) |
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Neuer Benutzer
Private
Registriert seit: 25.05.2005
Beiträge: 5
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Hallo DingDongSmörebröt,
heute morgen hast du auf meinen Thread hin geantwortet, dass diese nicht gelöscht werden, wenn euch die Antwort nicht passt. Dann sag mir wo der Thread geblieben ist??? Auf Reklamationen oder Rückfragen per E-Mail bekomme ich nur eine knappe Antwort, die auf die AGB hinweist. Am Telefon bekomm ich ständig gesagt, dass ich mich an die Reklamation per E-Mail wenden soll. Ich würd mal sagen....hier drehen wir uns im Kreis. Dann steh zu deinem Wort von deinem heutigen Thread (obwohl der ja nicht mehr zu sehen ist...ha) und kontaktier mich. meine e-mail und Kunden-Nr. ,in meinem PROFIL zu ersehen. mfg gicmo2000 |
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#2 (Beitragslink) |
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Erfahrener Benutzer
Lieutenant
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 4.788
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zur entschludigung an dingdon ist noch von meiner seite zu sagen,
das es mehrere admins gibt hier |
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#3 (Beitragslink) |
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Neuer Benutzer
Private
Registriert seit: 25.05.2005
Beiträge: 5
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klar....weiß ich doch...aber dingdon hat mir nun mal heute morgen geantwortet.
Aber ich hab auch nichts dagegen den sachverhalt mit dir oder jedem anderen Admin zu klären. |
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#4 (Beitragslink) |
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Erfahrener Benutzer
Lieutenant
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 4.788
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bin leider kein admin, auch nur mf kunde....danke für die blumen
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#5 (Beitragslink) |
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Erfahrener Benutzer
Major
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 6.740
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ähm Hallo?!? Im letzten Post von mir habe ich doch bereits geschrieben das der TFT ihnen gutgeschrieben wurde. Alles weitere (das habe ich auch geschrieben) klären sie bitte mit der Buchhaltung! Die können ihnen genau mitteilen auf welches Konto die Gutschrift gebucht wurde....
Hier noch einmal die E-Mailadresse: buchhaltung@mindfactory.de Anrufen geht auch, oh Wunder: 04421 - 9131 140 Sorry, aber so langsam frage ich mich warum wir hier posten. Die Buchhaltung hat keinen Zugang zu diesem Forum. Daher bitte die Kontaktaufnahme per E-Mail oder auch per Telefon. Sogar Fax wäre möglich.
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------------------------------------------------ der frühe Vogel fängt den Wurm; doch erst die zweite Maus bekommt den Käse ------------------------------------------------ |
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#6 (Beitragslink) |
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Neuer Benutzer
Private
Registriert seit: 25.05.2005
Beiträge: 5
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@DingDongSmörebröt.....der Betrag vom TFT wurde überwiesen, aber nicht der volle. Es ging ja um den Wertabzug bezüglich gezogener Leistung, der einbehalten wurde.
Natürlich hab ich mich auch per e-mail mit der Buchhaltung bzw. Reklamationsabteilung in Verbindung gesetzt, aber da Antwortet mir keiner. Telefonisch werde ich immer wieder darauf verwiesen, eine e-mail an die Reklationsabteilung zu schicke Und wat nun |
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#7 (Beitragslink) |
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Erfahrener Benutzer
Major
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 6.740
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soweit ich informiert wurde haben sie den TFT gemäß FAR zurückgeschickt. Richtig? Kann z.Zt nicht in der Datenbank nachsehen, daher die Frage.
Fall A) sie schicken gemäß FAR den TFT zurück. Dann haben wir nach deutschem Recht die Möglichkeit, eine Wertminderung in Abzug zu bringen. Diese kann und muß nicht von uns in Abzug gebracht werden. Aber: die von uns erbrachte Leistung einer Pixelfehlerprüfung wird im Falle einer Rücksendung gemäß FAR auf jeden Fall in Abzug begracht werden. Denn dieser Aufwand ist uns definitiv entstanden und muß in jedem Fall vom Kunden getragen werden
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#8 (Beitragslink) |
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Neuer Benutzer
Private
Registriert seit: 25.05.2005
Beiträge: 5
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Es geht hier doch nicht um eine Pixelprüfung.
Der Rekla-Mitarbeiter hat sich einerseits auf den Anschluss des Gerätes bezogen, dies wäre schon eine gezogene Nutzung meinerseits.....und zweitens gibt es Wertabzug wegen einem mit Klebeband beklebten Karton (garnicht dumm...hält sich immer eine Option offen). Da sich hier alle auf die AGB berufen....dann lest sie doch mal. Zitat: § 7 Gewährleistung......Für die Reklamation ist der von uns zur Verfügung gestellte Reklamationsschein zu verwenden. Die Ware ist in der Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpackung auf unsere Kosten zurückzusenden. Bin also nicht verpflichtet den Orginalkarton zu schicken...also kein Wertabzug diesbezüglich. Und laut Gesetz bin ich berechtigt, die Ware so zu prüfen, wie es auch im Fachhandel möglich wäre....und ich muss ja wohl das Gerät anschalten, um zu sehen ob es läuft. Mir hat der TFT nicht gefallen, also hab ich ihn zurückgeschickt (das Recht habe ich auch). Dies alles hab ich schon der Rekla-Abteilung gemailt, aber da meldet sich keiner bei mir. Bin ich etwa zu unbequem ? Hab das Gefühl, das bei Problemen der Kunde einfach ignoriert wird. Schade für MF Übrigens: Ich mag auch Smilies |
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#9 (Beitragslink) |
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Erfahrener Benutzer
Major
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 6.740
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Vorsicht! Gewährleistung hat NICHTS mit Rücksendung gemäß Fernabsatzrecht zu tun!
die Gewährleistung erbringen wir auch wenn der Kunde nicht mehr die Originalverpackung hat. Warum auch nicht. (nur bei einigen Herstellern würde es die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen wenn man die Ware immer komplett einschickt!) ABER eine Rücksendung bei der der Kunde sein Geld wieder haben möchte? Sorry aber dafür muß nun mal die Ware komplett (wie geliefert) zurückgeschickt werden. Ist aber auch logisch.... Man kann keine halbe Ware einschicken und seinen vollen Kaufpreis erhalten....
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#10 (Beitragslink) |
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Neuer Benutzer
Private
Registriert seit: 03.04.2005
Beiträge: 16
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Ja, die Originalverpackung muß natürlich mit eingeschickt werden, da hast du natürlich recht, ebenso wie sämtliches Zubehör. Aber solange die Gebrauchsspuren nur auf die Prüfung zurückzuführen sind die das Gesetz ausdrücklich erlaubt, darf meiner Meinung nach auch kein Wertersatz abgezogen werden. So stehts zumindest im Gesetz.
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#11 (Beitragslink) |
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Erfahrener Benutzer
Major
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 6.740
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Es werden nicht nur Endkunden im BGB geschützt, sondern auch Händler. Und das ist auch gut so. Was sollen wir als Händler mit einer offentlich gebrauchten Ware, die gemäß FAR zurückgeschickt wird, machen?!? Wohl kaum als Neuware verkaufen. Denn wenn sie für 500 Euro einen TFT kaufen, so sollte dieser auch Neu und nicht gebraucht sein! Richtig? Richtig!
Daher wird die Ware nur noch in unserem SchnäppShop zu verkaufen sein, als Gebrauchtware gekennzeichnet und somit auch billiger als Neuware. Diese Wertminderung dürfen wir gemäß Gesetzteslage dem Kunden in Abzug bringen. Warum sollte der Händler auf diesen Verlust sitzen bleiben
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